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ISR 4, April 2018, Seite 130

EuGH: Generalanwalt hält gewerbesteuerliches Schachtelprivileg für Drittstaatengesellschaften für unionsrechtswidrig

Stefan Müller und Jasmin Kollmann

isr.2018.04.i.0130.01.e

EG Art. 56 ff.; GewStG § 9 Nr. 7

Die Art. 56 ff. EG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Vorschrift wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, nach der für die gewerbesteuerliche Festsetzung des Gewinns und der Hinzurechnungen deren Kürzung um Gewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften, die in einem Drittland außerhalb der Europäischen Union ansässig sind, an schärfere Bedingungen geknüpft ist als die Kürzung um Gewinne aus Anteilen an einer nicht steuerbefreiten gebietsansässigen Kapitalgesellschaft, ohne dass solche Bedingungen angemessen, notwendig und verhältnismäßig wären, um Steuermissbrauch oder -betrug zu vermeiden.

EuGH Schlussantr. - C-685/16 - EV

Das Problem: Nach Vorlage des FG Münster (FG Münster, Beschl. v. – 9 K 3911/13 F, juris = m. Anm. Müller/Kollmann) ist beim EuGH die Rechtssache C-685/16 anhängig, die sich mit der Unionsrechtskonformität des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs für Drittstaatendividenden auseinandersetzt. Bekanntlich enthält das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg – anders als das körperschaftsteuerliche Schachtelprivileg – in § 9 Nr. 7 GewStG strengere Vorausset...

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