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Wertansatz in der Hinzurechnungsbilanz bei grenzüberschreitendem Anteilstausch
Zahlreiche deutsche Unternehmen haben in den letzten Jahren Auslandsholdings errichtet, indem auf diese Holdings Kapitalgesellschaftsbeteiligungen zu Buchwerten übertragen wurden. Bei einer späteren Veräußerung dieser Beteiligungen durch die Holding stellt sich die Frage, ob ein eventuell hieraus entstehender Veräußerungsgewinn zur Hinzurechnungsbesteuerung heranzuziehen ist. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist neben den Tatbestandsvoraussetzungen des § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG, ob sich der Veräußerungsgewinn für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung als Saldo aus Veräußerungspreis und dem Markt- oder dem Buchwert der veräußerten Beteiligung im Zeitpunkt der früheren Einbringung bestimmt. Im ersten Fall könnte eine Hinzurechnungsbesteuerung ggf. in Gänze entfallen. Im zweiten Fall würde sie auch die vorher im Inland gebildeten stillen Reserven erfassen. Die Finanzverwaltung geht in Tz. 10.3.3.4 AEAStG bisher noch von einer Verknüpfung des Ansatzes in der Hinzurechnungsbilanz mit dem Wert aus, zu dem die Anteile aus dem inländischen Betriebsvermögen ausgeschieden sind (Buchwert). Allerdings wurde diese Tz. vor Geltung des UmwStG 2006 verfasst und seither nicht geändert. Nachfolgend wi...