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Der Vorlagebericht als Verjährungsverlängerungshandlung
AVR 2023/10
Die im Vorlagebericht […] enthaltene Stellungnahme mit dem Antrag, die Beschwerde als unbegründet abzuweisen, […] dient […] auch der Geltendmachung des Abgabenanspruches gegenüber einem Mitschuldner. Sie S. 183 stellt eine nach außen wirksame und einwandfrei nach außen erkennbare Amtshandlung dar, die von der sachlich zuständigen Abgabenbehörde stammt. Daher ist der Vorlagebericht mit der Verlängerungswirkung nach § 209 Abs 1 BAO versehen.
Sachverhalt: Am wurde ein gebührenpflichtiger Mietvertrag zwischen der PS GmbH als Mieterin und der Rechtsvorgängerin der mitbeteiligten Partei als Vermieterin abgeschlossen.
Mit Bescheid vom wurde der PS GmbH Bestandvertragsgebühr vorgeschrieben. Die PS GmbH erhob Beschwerde gegen den Gebührenbescheid und brachte in weiterer Folge einen Vorlageantrag gegen die am erlassene Beschwerdevorentscheidung des Finanzamts ein. Mit Vorlagebericht vom legte das Finanzamt die Beschwerde dem BFG vor. Der Vorlagebericht enthielt folgenden Satz: „Es wird daher beantragt, die Beschwerde […] als unbegründet abzuweisen.“ Nach Eröffnung eines Konkursverfahrens wurde die PS GmbH aus dem Firmenbuch gelöscht, woraufhin das