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BFG Moot Court – Akteneinsicht infolge eines Amtshilfeersuchens
Am fand beim BFG eine Scheinverhandlung von Masterstudierenden der WU Wien statt. Dabei wurde die Frage behandelt, ob ein Recht auf Akteneinsicht für die Unterlagen besteht, die im Rahmen eines zwischenstaatlichen Amtshilfeersuchens einem anderen Mitgliedstaat übermittelt wurden. Sowohl die Studierenden als auch das BFG in seinen nunmehr am tatsächlichen Erkenntnissen kamen zum Schluss, dass ein Recht auf Akteneinsicht weder aus der VO (EU) 904/2010 des Rates vom über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung im Bereich der Mehrwertsteuer, auf deren Basis die Amtshilfe geleistet wurde, noch aus nationalem Recht oder den Grundrechten abgeleitet werden kann.
1. Moot Court
Vor der tatsächlichen Entscheidung des Falls durch das BFG hatten ausgewählte Masterstudierende der WU Wien die Möglichkeit, den Fall anhand etwas abgewandelter Fakten umfassend vorzubereiten und zu verhandeln. Die Studierenden erstellten dafür zuerst sehr gut gelungene Schriftsätze, wobei jeweils zwei Teams Beschwerden, zwei Teams Beschwerdevorentscheidungen und ein Team die Erkenntnisse verfassten. Anschließend fand eine beeindruckende mündliche Verhandlung statt, wobei es zu durchaus h...