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Die Verfahrensdigitalisierung im Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz (GSBG)
Ein Überblick über das neue elektronische Verfahren
Aufgrund des Abgabenänderungsgesetzes 2023 wird das Verfahren zur Gewährung von Beihilfen nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz (GSBG) grundlegend geändert. Die bisher mittelbar (über Einreichstellen) laufenden Verfahren werden durch eine direkte elektronische Kommunikation mit der Abgabenbehörde ersetzt. In diesem Beitrag soll das neue elektronische Verfahren dargestellt und mit dem bisherigen Verfahren verglichen werden.
1. Anlass der Änderung
Das bisherige Verfahren rund um die Gewährung von GSBG-Beihilfen an rund 380 Unternehmer war geprägt von Papierformularen, hohem Verwaltungsaufwand und wenig Transparenz. Die Komplexität des GSBG wurde bereits vom Rechnungshof kritisiert. Mit dem neuen Verfahren entfallen die Einreichstellen. Stattdessen wird ein direkter digitaler Kommunikationsweg zwischen den Beihilfenwerbern und dem zuständigen Finanzamt geschaffen. Damit soll die Beihilfengewährung effizienter und transparenter werden; außerdem sollen die Empfehlungen des Rechnungshofes berücksichtigt werden.
Zu einer Änderung der materiellrechtlichen Bestimmungen des GSBG kommt es durch das AbgÄG 2023, BGBl I 2023/110, nicht. Lediglich die Verfahren der Einreichung und Auszahlung sowie die Regelung der Finanzamtszuständigkeit ände...