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GesRZ 4, August 2022, Seite 210

Abgrenzungsfragen bei der Ad-hoc-Publizität

Clemens Hasenauer und Michael Ebner

Während der Themenkomplex rund um die Ad-hoc-Publizität im Zuge des Inkrafttretens der Marktmissbrauchsverordnung im Jahr 2016 einen regelrechten Dauerbrenner in der kapitalmarktrechtlichen Literatur darstellte, ist es zuletzt merklich ruhiger um diesen Rechtsbereich geworden. Dabei haben in letzter Zeit nicht nur die Corona-Pandemie sowie der Krieg in der Ukraine gezeigt, dass die Pflicht zur Veröffentlichung von Insider-Informationen für Emittenten nach wie vor höchst relevant ist. Vielmehr stellen sich für Emittenten auch im laufenden Tagesgeschäft (etwa im Zuge von M&A-Transaktionen) schwierige Abwägungsfragen, die oftmals unter großem Zeitdruck beantwortet werden müssen. Zudem sind in den vergangenen Jahren gleich mehrere richtungsweisende Entscheidungen des BVwG zur Ad-hoc-Publizität ergangen. Ziel dieses Beitrags ist es daher, die aktuellsten Entscheidungen des BVwG systematisch zu analysieren und darauf aufbauend auftretende Abgrenzungsfragen in praxistauglicher Art und Weise zu lösen.

I. Rechtliche Rahmenbedingungen

1. Allgemeines

Eine Insider-Information iSd Art 7 der Marktmissbrauchsverordnung ist bekanntermaßen eine nicht öffentlich bekannte präzise Information, die direkt...

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