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Stärkung der Rechnungshofkontrolle
Am langte ein Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden, im Nationalrat ein. Ziel des Gesetzesvorhabens war eine Ausweitung der Rechte des Rechnungshofs, seiner Unabhängigkeit und die Stärkung seiner demokratischen Legitimation. So sollten die Wahl und die Abwahl des Rechnungshofpräsidenten bzw der Rechnungshofpräsidentin künftig mit einer Mehrheit von zwei Drittel (statt wie bisher mit einfacher Mehrheit) erfolgen. Zudem sollten künftig bereits fünf Abgeordnete des Nationalrats eine Sonderprüfung beantragen können. Zur Stärkung der öffentlichen Wahrnehmung sollte der Rechnungshof ferner regelmäßige Wahrnehmungsberichte über potenzielle Sachspenden von Ministerien an Parteien vorlegen. Um verdeckte Finanzierungen hintanzuhalten, sollten dem Rechnungshof dafür alle relevanten Informationen (wie etwa Studien oder Umfragen der Ministerien) übermittelt werden.
Dem Initiativantrag folgte ein Abänderungsantrag der Regierungsparteien. Das Bestellungsverfahren selbst wurde überarbeitet. Zudem wurde Art 122 B-VG dahin gehend geändert, sodass de...