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FMA-Rundschreiben zu Vergütungspolitik und ‑praktiken
Am veröffentlichte die FMA die Neufassung eines Rundschreibens zu § 39 Abs 2, § 39b und 39c BWG (Grundsätze der Vergütungspolitik und ‑praktiken). Die gesetzlichen Bestimmungen setzen Art 74 iVm Art 92 bis 95 der Eigenkapitalrichtlinie der EU (CRD IV) um und dienen der Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
Gem § 39 Abs 2, § 39b und 39c BWG haben die betroffenen Kreditinstitute über Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren zu verfügen, die den Risiken und der Komplexität der betriebenen Bankgeschäfte entsprechen. Dabei sind insb auch Risiken aus der Vergütungspolitik und den Vergütungspraktiken zu adressieren. Hintergrund ist, dass falsche Anreize in der Vergütungsstruktur ein effizientes und wirksames Risikomanagement untergraben könnten, wenn etwa das Erzielen kurzfristiger Gewinne belohnt werde und Mitarbeiter dadurch zu Tätigkeiten mit hohen Risiken verleitet würden. Die variable Vergütung der Mitarbeiter der Kreditinstitute muss daher 1.) auf einer nachhaltigen Leistung basieren und 2.) entsprechend der Finanzlage des Kreditinstituts für dieses auch leistbar sein. Bei der Festlegung der Vergütungspolitik und ‑praktiken sind daher die in der Anlage zu § 39b BWG g...