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GesRZ 2, April 2016, Seite 159

Von der Pflicht zur Übernahme des Kaufgegenstands, verbotener Einlagenrückgewähr und vom Beginn der Verjährungsfrist bei Annahmeverzug

Irene Welser

Der Jubilar hat während der gesamten Dauer seines Schaffens nicht nur fächerübergreifend „breit“ gelehrt und publiziert, sondern war auch Vater vieler Reformen und Vertreter neuer, innovativer Ideen. Er hat viel Humor und wohl auch eine Vorliebe für extravagante Sachverhalte. Daher ist zu hoffen, dass der vorliegende Beitrag, der auch die Rechtsfortbildung im Wege der Judikatur fördern will, sein Interesse findet. Die Fragen, die hier erörtert werden, beruhen auf einem realen Sachverhalt, der zeigt, dass es selbst bei so einfachen Dingen wie einem Eigentumswohnungskauf immer noch Fragen gibt, die wissenschaftlich weitgehend unerörtert geblieben sind.

I. Der Fall

Der Ausgangssachverhalt ist schnell erzählt: Es geht um den Kauf einer Eigentumswohnung durch einen jungen Architekten – zufälligerweise sogar in der Nähe des Wohnsitzes des Jubilars –, welche vom Verkäufer erst herzustellen war. Daher wurde zwischen den Vertragsparteien eine Kaufpreiszahlung nach Baufortschritt vereinbart, wobei beim Notar treuhändig zu erlegen war. Die letzte, ganz maßgebliche Kaufpreisrate war aufgrund der getroffenen Vereinbarung binnen 14 Tagen nach Übernahme der Wohnung durch den Käufer an den Verkäufer...

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