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GesRZ 2, April 2016, Seite 154

Zum Ausschluss eines Gesellschafters gemäß § 140 UGB bei einer Ärzte-Gruppenpraxis-OG

Arthur Weilinger

Heinz Krejci hat sich seit seiner Berufung 1985 auf ein Ordinariat für Handels- und Wertpapierrecht an der Universität Wien für eine Öffnung der OHG und KG auch für die freien Berufe starkgemacht. Dies entsprach auch einem lange gehegten Wunsch der Ärzteschaft, sich gesellschaftsrechtlich zusammenzuschließen. Da dies anfangs auf Widerstand stieß, setzte sich Heinz Krejci zunächst – vor allem in seinem allseits beachteten ÖJT-Gutachten 1988 – für ein Partnerschaftsgesetz und in der Folge für die Schaffung der eingetragenen Erwerbsgesellschaften in der Form der OEG und der KEG ein; beide waren Klone der OHG und KG und lebten von einem Verweis in § 4 EGG auf diese Gesellschaftsformen. Dennoch ließ Heinz Krejci nie sein Ziel außer Augen, letztlich die OHG bzw OEG und die KG bzw KEG zusammenzuführen und damit insgesamt den Einsatzbereich dieser Personengesellschaften den Bedürfnissen des modernen Wirtschaftslebens anzupassen, was letztlich im Zuge der großen Handelsrechts-Reform 2005 gelungen ist und zur OG bzw KG führte. Ihm sei dieser Aufsatz mit den besten Wünschen zu seinem 75. Geburtstag gewidmet.

I. Problemstellung

Seitdem es Gesellschaften gibt, ist das Problem des „lästigen“ Gesellschaf...

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