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Aufsichtsratspflicht bei GmbH & Co KG
In diesem Beitrag wird dargestellt, wann eine Komplementärgesellschaft mbH einen Aufsichtsrat einzurichten hat und welche Folgen eine unterlassene Bestellung nach sich zieht. Besonderes Augenmerk wird dabei auf grenzüberschreitende Sachverhalte gelegt.
1. Grundlegendes
Entsendungsrechte in den Aufsichtsrat sichern der Belegschaft unter anderem Informationsrechte über wirtschaftliche Angelegenheiten der Gesellschaft und gegebenenfalls ihrer verbundenen Unternehmen. Entsendete Belegschaftsmitglieder haben aufgrund ihrer Organstellung Bucheinsichtsrechte und können dadurch ihrem ureigensten Zweck, der Verwirklichung und Sicherung von Belegschaftsinteressen, nachgehen.
Betrachtet man das Thema Mitbestimmung jedoch aus der Perspektive des Betriebsinhabers/Anteilseigners, zeigt sich ein Spannungsverhältnis zwischen dessen Geheimhaltungsinteresse und dem Mitbestimmungsinteresse der Belegschaft. In welchen Fällen der Gesetzgeber den Belegschaftsinteressen den Vorzug gibt und Anteilsinhaber verpflichtet, einen Aufsichtsrat zu bestellen, ist grundsätzlich gesetzlich klar geregelt. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kann die Ermittlung einer etwaigen Aufsichtsratspflicht jedoch komplex sein...