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Erweiterung der Begünstigungen von E-Mobilität durch eine Änderung der Sachbezugswerteverordnung
Bereits durch die Änderungen der SachbezugswerteVO in der jüngeren Vergangenheit wurde die Zurverfügungstellung von emissionsfreien Fahrzeugen von der Besteuerung freigestellt. Im Zuge der Ökologisierung des Steuerrechts sieht ergänzend dazu eine weitere Änderung der SachbezugswerteVO (BGBl II 2022/504, ausgegeben am ) vor, die Kosten für das Aufladen emissionsfreier Fahrzeuge und die Anschaffung von Ladeeinrichtungen ab sachbezugsbefreit zu begünstigen. Weiters erfolgt eine Klarstellung betreffend Gehaltsumwandlungen.
Da der Bundesregierung die Bekämpfung der Klimakrise ein zentrales Anliegen ist, wurde im Regierungsprogramm 2020 – 2024 das Ziel eines klimaneutralen Österreichs bis spätestens 2040 festgelegt. Der Ausbau der E-Mobilität soll dabei zur Erreichung einer erheblichen Emissionsreduktion beitragen. Eine Änderung der SachbezugswerteVO sieht vor, dass ab – neben dem nach der bisherigen Verwaltungspraxis bereits begünstigten unentgeltlichen Aufladen arbeitgebereigener emissionsfreier Fahrzeuge beim Arbeitgeber – sowohl für einen Kostenersatz des Arbeitgebers für Ladestrom als auch für die (teilweise) Kostentragung bzw Zurverfügungstellung einer Ladestation beim Arbeitnehme...