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PV-Info 10, Oktober 2020, Seite 25

Freizügigkeitsrecht des Kindes schafft Aufenthaltsrecht für Mutter

Christa Kocher

Der rechtmäßige Aufenthalt in Österreich als Voraussetzung für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld für eine drittstaatsangehörige Mutter kann sich ausnahmsweise auch aus dem Freizügigkeitsrecht des Kindes als Unionsbürger ergeben. Die Gerichte haben das Vorliegen eines unionsrechtlich abgeleiteten Aufenthaltsrechts eines Drittstaatsangehörigen zu prüfen ( 10 ObS 178/19b).

Sachverhalt

Die Klägerin ist mongolische Staatsbürgerin und hielt sich im Zeitraum von bis rechtmäßig in Österreich auf. Ab verfügte sie über keinen Aufenthaltstitel mehr. Am wurde ihr Sohn geboren, der die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Klägerin hat die alleinige Obsorge und lebt und betreut ihr Kind in Wien; ihr wurde Familienbeihilfe zuerkannt. Der Vater des Kindes lebt von der Klägerin getrennt und unterstützt sie bei Bedarf. Vom BVwG erhielt die Klägerin aufgrund ihres Antrags vom den Aufenthaltstitel „Aufenthaltsberechtigung plus“ nach dem Asylgesetz für die Dauer von zwölf Monaten (vom bis ). Die SVA (jetzt SVS) wies den Antrag der Klägerin auf pauschales Kinderbetreuungsgeld mit der Begründung ab, dass im Anspruchszeitraum ( bis ) kein rechtmäßiger Aufenthalt vorgelegen ...

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