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Fehlende Unterlagen bei grenzüberschreitender Überlassung
Bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung nach Österreich müssen Lohn- und Sozialversicherungsunterlagen am Arbeitsort bereitgehalten werden. Die Frage, wann eine grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung vorliegt, hängt maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls ab. Erfasst sind davon aber jedenfalls auch Fälle einer Subüberlassung (, Ra 2018/11/0149).
Sachverhalt
Anlässlich einer Kontrolle durch die Finanzpolizei am wurden vier tschechische Staatsangehörige (Mitarbeiter der S-Gesellschaft) beim Schlichten und Öffnen von Kartons auf einer Baustelle angetroffen. Diese konnten die internationalen Versicherungsdokumente A1 für Selbständige und verschiedene tschechische Gewerbeberechtigungen vorweisen und gaben an, seit auf der Baustelle tätig zu sein und Dekorationsarbeiten auszuführen. Überlassungsmeldungen bzw Lohnunterlagen für diese Personen wurden dagegen am Arbeitsort nicht bereitgehalten.
Vertragskonstruktion
Die Tätigkeiten der bei der Kontrolle angetroffenen Personen resultierten aus einem Rahmenvertrag zwischen einer GmbH mit Sitz in Deutschland (O-GmbH) und einer GmbH mit Sitz in Österreich (T-GmbH), deren unternehmensrechtlic...