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PV-Info 10, Oktober 2020, Seite 19

Zeitraum der Ausübung einer Erwerbstätigkeit entscheidend für Zuverdienstgrenze bei Kinderbetreuungsgeld

Christa Kocher

Dass Entscheidungen zum Kinderbetreuungsgeld nach wie vor boomen, hängt wohl auch von den ständigen Änderungen im Gesetzeswortlaut ab. Sozialversicherungsträger sehen sich aufgrund dieser Änderungen veranlasst, Eltern ständig mit neuen Verfahren bis zum OGH zu treiben, um sich dort wieder einmal eine Abfuhr zu holen. So hat der OGH nunmehr klargestellt, dass für das Überschreiten der Zuverdienstgrenze nicht vom Zeitpunkt des Zuflusses der Einkünfte auszugehen ist, sondern vom Zeitraum der Ausübung der Tätigkeit ( 9 ObS 144/19b).

Sachverhalt

Der Kläger, ein selbständiger Arzt, bezog anlässlich der Geburt seines Sohnes am einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld vom 28. 6. bis . Am erhielt er für Leistungen, die er vor dem Bezugszeitraum erbracht hatte, ein Honorar von 6.875,65 € ausbezahlt. Die SVA forderte daraufhin das bezogene einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 3.279,97 € wegen Überschreitens der Zuverdienstgrenze zurück.

S. 20Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld

Während des Bezugs von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld soll der Anspruchsberechtigte keine Erwerbseinkünfte beziehen, wobei sich ein Gesamtbetrag an maßg...

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