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Feststellung der Lohnnebenkostenpflicht für Bezüge der (Gesellschafter-)Geschäftsführer
In der Praxis bereitet die Beurteilung, ob die Bezüge und sonstigen Vergütungen der (Gesellschafter-) Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft in die Beitragsgrundlage zum Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag bzw in die Bemessungsgrundlage zur Kommunalsteuer einzubeziehen sind, häufig Probleme. Das folgende vereinfachte Prüfschema soll helfen, eine grundsätzliche Einordnung diesbezüglich leichter vornehmen zu können. Die Beurteilung ist dabei beginnend von links oben aus vorzunehmen. Anhand dieses Prüfschemas ist zB leicht nachvollziehbar, warum das BFG im Erkenntnis vom , RV/7101648/2017, bei Bezügen der wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer zu einer Lohnnebenkostenpflicht gelangte, bei den nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern hingegen nicht.
Zur Auslegung der Bestimmung des § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG bei nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern siehe jüngst .