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ASoK 2, Februar 2019, Seite 48

Sperren von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe 2018 erneut gestiegen

Die Zahl der Sperren von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ist 2018 erneut gestiegen. Das AMS hat im Vorjahr 133.420 Mal Sanktionen gesetzt, um 21.969 Mal oder 19,7 % öfter als 2017. Dies, obwohl die Zahl der von Arbeitslosigkeit Betroffenen, also jener Personen, die mindestens einen Tag im Jahr arbeitslos waren, im Vorjahr um 35.683 auf 917.706 gesunken ist. Knapp 42 % der Sanktionen hatten das Versäumen eines Kontrolltermins (§ 49 AlVG) als Ursache. 2018 war dies 55.810 Mal (+583 bzw +1,06 %) der Fall. 24 % der Sperren betreffen die Wartefrist bei Selbstkündigung (§ 11 AlVG). Davon waren 2018 insgesamt 32.356 Personen betroffen, um 1.773 Personen oder 5,8 % mehr als noch 2017.

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