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Arbeitslosigkeit bei Selbständigkeit – Nachtrag
In PV-Info 7/8/2020, Seite 24 f, wurde über Arbeitslosigkeit bei selbständiger Tätigkeit berichtet. Die darin enthaltenen Ausführungen über die zeitraumbezogene Betrachtungsweise bedürfen aber unter Berücksichtigung einer VwGH-Entscheidung () einer Präzisierung.
Erkenntnis des VwGH
Der VwGH führt zunächst aus, dass es ausgeschlossen ist, bei der Ermittlung des maßgeblichen Monatseinkommens das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit aus (vom Steuerbescheid umfassten) Zeiten ohne Arbeitslosengeldbezug außer Betracht zu lassen. Weiters ist aber nur das Einkommen aus jener selbständigen Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen, die dem Anspruch auf Arbeitslosengeld zeitraumbezogen entgegensteht. Voraussetzung für einen Entfall des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist daher, dass die selbständige Erwerbstätigkeit (auch) während der Zeit der Arbeitslosigkeit ausgeübt wird.
Der Arbeitslose bezieht von Jänner bis Ende April Arbeitslosengeld und nimmt (erst) im März eine selbständige Tätigkeit auf, die er bis Ende Oktober ausübt. Die Ausübung der selbständigen Erwerbstätigkeit kann daher lediglich dem Anspruch auf Arbeitslosengeld in den Monaten März und ...