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PV-Info 9, September 2020, Seite 9

Änderungen beim Weiterbildungsgeld und der Sonderbetreuungszeit, Einmalzahlung für Arbeitslose

Andreas Gerhartl

Durch BGBl I 71/2020 und 72/2020, jeweils ausgegeben am , wurden unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen für von der COVID-19-Krise betroffene Personen vorgesehen. Diese Änderungen betreffen auch – für Arbeitslose bzw Arbeitnehmer maßgebliche – Regelungen im AlVG, AVRAG und AMSG. Bei der Darstellung werden auch Durchführungsweisungen des BMAFJ berücksichtigt.

Übersicht

Das hier vorgestellte „Paket“ beinhaltet unterschiedliche Maßnahmen:

  • Arbeitslose erhalten eine zusätzliche finanzielle Abgeltung in Form einer Einmalzahlung.

  • Personen, die eine konkrete berufliche Ausbildung während der Corona-Pandemie nicht abschließen können, wird eine Nachholung des Abschlusses erleichtert, indem finanzielle Leistungen, die befristet für diesen Zweck zuerkannt wurden (Fachkräftestipendium, Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld), verlängert werden können.

  • Die Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit wird auch für den Sommer 2020 eingeräumt.

Einmalzahlung für Arbeitslose

Personen, die infolge der Corona-Pandemie längere Zeit arbeitslos sind, erhalten als Hilfe eine Einmalzahlung. So bestimmt § 66 AlVG, dass Personen, die in den Monaten Mai bis August 2020 insgesamt mindestens 60 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe (bzw Übe...

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