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Stundungs- und Zahlungsmöglichkeiten der SV-Beiträge im Corona-Wirrwarr
Am wurde das sehnlich erwartete zweite SV-Stundungspaket in BGBl I 2020/99 kundgemacht und trat rückwirkend per in Kraft. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen schaffen für Dienstgeber (DG) neue beitragsrechtliche Erleichterungen. Im Folgenden wird die nunmehr geltende Vorgehensweise rund um die Stundung und Zahlung von Beiträgen sowie Verzugszinsen im Detail zusammengefasst und tabellarisch übersichtlich dargestellt.
Was bisher geschah
Für Dienstgeber, die mit coronabedingten Liquiditätsproblemen konfrontiert sind bzw waren, erfolgte im ersten Schritt eine unbürokratische und verzugszinsenfreie Stundung der Beiträge für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020 bis (2. COVID-19-Gesetz). Im Rahmen eines zweiten Stundungspakets verabschiedete der Nationalrat Ende Mai weitere Maßnahmen zur Unterstützung der von der Pandemie besonders betroffenen Unternehmen. Mangels Behandlung im Bundesrat sorgte zwischenzeitlich eine Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für die nötige Rechtssicherheit. Kernstück war die weitere Aussetzung von Betreibungsmaßnahmen bei coronabedingten Zahlungsschwierigkeiten bis .
Was ist neu?
Das zweite Stundungs...