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PV-Info 9, September 2020, Seite 3

Wissenswertes für die Personalverrechnung aus dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020

Mag. Michael Seebacher / Mag. Klemens Nenning

Mit BGBl I 96/2020, ausgegeben am , wurde das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) kundgemacht. Im folgenden Beitrag werden für den Bereich der Personalverrechnung wissenswerte Änderungen dargestellt.

Senkung des Eingangssteuersatzes

Der Eingangssteuersatz der Lohn- und Einkommensteuer, das ist jener Steuersatz, der für Einkommensteile über 11.000 € bis 18.000 € jährlich zur Anwendung gelangt, wird rückwirkend per von bisher 25 % auf nunmehr 20 % gesenkt. Für Einkommensteile bis 11.000 € fällt wie bisher keine Lohn- und Einkommensteuer an. Die übrigen Tarifstufen bleiben ebenfalls unverändert.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Die Einkommensteuer beträgt jährlich
Steuersatz
bisher
neu
für die ersten 11.000 Euro
0 %
0%
für Einkommensteile über 11.000 Euro bis 18.000 Euro
25 %
20 %
für Einkommensteile über 18.000 Euro bis 31.000 Euro
35 %
35 %
für Einkommensteile über 31.000 Euro bis 60.000 Euro
42 %
42 %
für Einkommensteile über 60.000 Euro bis 90.000 Euro
48 %
48 %
für Einkommensteile über 90.000 Euro bis 1.000.000 Euro
50 %
50 %
für Einkommensteile über 1.000.000 Euro*)
55 %
55 %

*) Zur Verlängerung des Spitzensteuersatzes siehe unten.

Für einen Arbeitnehmer, der mit seinen Einkünften zur Gänze in die Tarifstufe des Eingangssteuersat...

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