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Ausländische Progressionseinkünfte als Basis für die 10 %-Grenze für freigebige Zuwendungen
Der Gesamtbetrag der Einkünfte beinhaltet für die Ermittlung des 10 %-Grenzbetrags des § 18 Abs 1 Z 7 EStG (freigebige Zuwendungen) auch Einkünfte, die als Auslandseinkünfte aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens freigestellt sind, aber in Österreich dem Progressionsvorbehalt unterliegen ().
Sachverhalt und Verfahrenslauf
Der Steuerpflichtige erzielte im Streitjahr neben den inländischen Einkünften auch Auslandseinkünfte, für die Österreich aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) kein Besteuerungsrecht zukommt, diese aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen. In seiner Einkommensteuererklärung machte er freigebige Zuwendungen („Spenden“) im Rahmen der Sonderausgaben geltend. Das Finanzamt berücksichtigte nur einen Teil seiner erklärten Zuwendungen, da es bei der Berechnung der 10 %-Grenze im Rahmen des Gesamtbetrags der Einkünfte die ausländischen Einkünfte, die in Österreich dem Progressionsvorbehalt unterliegen, ausschied. Gegen diesen Bescheid brachte der Steuerpflichtige eine Beschwerde ein.
Erkenntnis des BFG
Eingangs verwies das BFG auf die maßgebliche Bestimmung in der Fassung des Streitjahres, wonach freigebige Zuwendungen insoweit Sonderausgaben gemä...