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Die Unverzüglichkeit bei einer vorzeitigen Auflösung wegen eines Dauerzustands
Die Gefährdung der Gesundheit bei Fortsetzung der arbeitsvertraglichen Arbeitsleistungen ist ein Dauerzustand, auf den sich der Arbeitnehmer jederzeit zur Rechtfertigung einer vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses berufen kann ().
Unverzüglichkeit bei vorzeitiger Auflösung
Die vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses (vorzeitiger Austritt des Arbeitnehmers bzw Entlassungserklärung durch den Arbeitgeber) muss unverzüglich, nachdem der gesetzliche Grund zur Auflösung bekannt wird, ausgesprochen werden. Dies beruht auf dem Gedanken, dass die Weiterbeschäftigung nach Kenntnis des Auflösungsgrundes als unzumutbar anzusehen ist. Wird aber nach der Kenntnisnahme des vom Vertragspartner gesetzten Auflösungsgrundes die Beschäftigung fortgesetzt, so wird die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung vom Vertragspartner, der die Auflösungserklärung bereits aussprechen hätte können, nicht angenommen und damit das Recht zur vorzeitigen Auflösung verwirkt (zB ). Es kann aber nicht aus jeder Verzögerung auf den Verzicht auf das Recht zur vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses geschlossen werden. Es sind vielmehr die beso...