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PV-Info 7-8, Juli 2020, Seite 36

Lehrlingsbonus für Unternehmen

Christa Kocher

Die Bundesregierung plant ein Lehrlingspaket, um auch in Corona-Zeiten die Aufnahme von Lehrlingen für Unternehmen attraktiv zu machen. Unternehmen, die im Zeitraum vom bis Lehrlinge aufnehmen, sollen einen Bonus in Höhe von 2.000 € erhalten. Die genaue Umsetzung in der Förderrichtlinie gemäß § 19c BAG bleibt noch abzuwarten.

Eckpunkte der Förderung

Was wird gefördert?

Gefördert wird jedes neue betriebliche Lehrverhältnis, sofern der Lehrvertrag zwischen und abgeschlossen wurde. Das bedeutet, die Förderung erhält man auch, wenn der Lehrvertrag bereits vor dem eigentlichen Förderbeginn abgeschlossen wurde. Ebenso gefördert wird die Übernahme eines Lehrlings im ersten Lehrjahr aus der ÜBA (= überbetriebliche Lehrausbildung) in ein Unternehmen bis inklusive .

S. 37Wie wird die Förderung ausbezahlt?

Die Förderung wird in zwei Teilbeträgen ausbezahlt. Die ersten 1.000 € erhält der Arbeitgeber nach Eintragung des Lehrvertrags bei der Lehrlingsstelle. Die zweiten 1.000 € erhält der Arbeitgeber nach Ablauf der gesetzlichen Probezeit von drei Monaten.

Was passiert, wenn das Lehrverhältnis während der Probezeit aufgelöst wird?

In diesem Fall muss der erste Teilbetrag von 1.000 € wieder zurückbezahlt werden. ...

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