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PV-Info 7-8, Juli 2020, Seite 26

Der „neue“ Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge ab 1. 7. 2020

Christian Artner und Michael Seebacher

Vor Kurzem wurde im Nationalrat aufgrund einer VfGH-Entscheidung Ende letzten Jahres eine „Reparatur“ des Gesetzes über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung (ZPFSG) beschlossen, mit dem die Kompetenz zur Prüfung der lohnabhängigen Abgaben und Beiträge ab einheitlich bei dem innerhalb der Finanzverwaltung eingerichteten „Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge“ (PLAB) gebündelt worden war. Diese Reparatur soll eine verfassungskonforme Prüfung der Lohnabgaben und Beiträge ab ermöglichen.

Historie

Mit dem 2. Abgabenänderungsgesetz 2002 (BGBl I 2002/132, ausgegeben am ) wurde die „Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben“, kurz: GPLA, eingeführt. Im Rahmen der GPLA erfolgten die Lohnsteuerprüfung (§ 86 EStG), die Sozialversicherungsprüfung (§ 41a ASVG) und die Kommunalsteuerprüfung (§ 14 KommStG) entweder durch ein Prüforgan eines Finanzamtesoder eines Krankenversicherungsträgers.

Mit dem Gesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung, ZPFSG (BGBl I 2018/98, ausgegeben am ), wurde die Kompetenz zur Prüfung der lohnabhängigen Abgaben und Beiträge ab einheitlich bei dem innerhalb der Finanzv...

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