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PV-Info 11, November 2019, Seite 18

EuGH-Entscheidung zur Bereithaltung von Lohnunterlagen nach dem LSD-BG

Johannes Edthaler und Christina Traxler

Der EuGH hat sich im September 2019 aufgrund mehrerer Vorlagefragen des LVwG Steiermark in der Sache Andritz AG mit den österreichischen Regelungen zur Bereitstellung sämtlicher Lohnunterlagen der Arbeitnehmer nach § 7d AVRAG, § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG iVm § 3 Abs 1 AuslBG hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem freien Dienstleistungsverkehr gemäß Art 54 AEUV auseinandergesetzt. Eine Unionswidrigkeit der in Frage stehenden Bestimmungen wurde vom EuGH bejaht ( Maksimovic ua, C-64/18 ua).

§ 22 LSD-BG (ehemals § 7d AVRAG) verpflichtet Arbeitgeber bei Beschäftigung von ausländischenArbeitnehmern im Inland während des Zeitraums der Beschäftigung (Entsendung oder Arbeitskräfteüberlassung), Lohnunterlagen in deutscher Sprache am Einsatzort bereitzuhalten. Als Lohnunterlagen gelten Arbeitsvertrag oder Dienstzettel, Lohnzettel, Lohnzahlungsnachweise oder Banküberweisungsbelege, Lohnaufzeichnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und Unterlagen betreffend die Lohneinstufung zur Überprüfung des dem entsandten Arbeitnehmer für die Dauer der Beschäftigung nach den österreichischen Rechtsvorschriften gebührenden Entgelts. Einzig der Arbeitsvertrag kann auch in englischer Sprache bereitgehalten werden. Verstöße gegen diese Bereithaltepflichten werden mit V...

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