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PV-Info 11, November 2019, Seite 11

Aktuelles zur Abzugsbesteuerung bei beschränkter Steuerpflicht

Alexandra Platzer und Robert Hunka

Immer wieder setzen sich VwGH oder BMF mit Zweifelsfragen zur Abzugsteuer nach § 99 EStG und zum pauschalen Lohnsteuerabzug nach § 70 EStG auseinander. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die jüngst dazu ergangenen Erkenntnisse und EAS-Anfragebeantwortungen.

1. Abgabenrechtlicher Rahmen

Die Einkommensteuer wird bei beschränkter Steuerpflicht (§ 98 EStG) entweder durch Steuerabzug, wie beispielsweise nach §§ 70 und 99 EStG, oder durch Veranlagung (§ 102 EStG iVm § 42 Abs 2 EStG) erhoben. Die Abzugsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer, die einerseits eine Vereinfachung der Besteuerung in diesen Fällen bewirken soll und andererseits der Sicherstellung des österreichischen Steueraufkommens dient. Die Sicherung der Besteuerung wird dadurch bewirkt, dass der Schuldner der Vergütung in das Besteuerungsverfahren eingebunden wird, die Steuer für den beschränkt Steuerpflichtigen abführen muss und auch dafür haftet (vgl Kanduth-Kristen/Kofler in Bendlinger/Kanduth-Kristen/Kofler/Rosenberger, Internationales Steuerrecht2 [2019] 309 f).

Zu den Einkünften, für die die Einkommensteuer durch Steuerabzug erhoben wird, zählen gemäß § 99 Abs 1 EStG beispielsweise:

  • Einkünfte aus im Inland ausgeübter oder verwerteter selbständiger Tätigkeit als Schr...

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