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PV-Info 11, November 2019, Seite 3

Berücksichtigung von Kostenbeiträgen des Arbeitnehmers bei der Bemessung des PKW-Sachbezugs

Michael Seebacher

Leistet der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber einen laufenden Kostenbeitrag für die Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kfz, ist dieser Kostenbeitrag nach dem eindeutigen Wortlaut der Sachbezugswerteverordnung nach Berücksichtigung des maximalen Sachbezugswertes in Abzug zu bringen (, Amtsrevision eingebracht).

Sachverhalt

Einem Arbeitnehmer wurde ein vom Arbeitgeber geleastes Firmen-Kfz zur Verfügung gestellt, das dieser auch für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Privatfahrten) nutzen konnte. Die tatsächlichen Anschaffungskosten des Kfz, die der Leasingrate zugrunde gelegt wurden, betrugen – einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe – 54.747 €. Der Arbeitnehmer leistete an den Arbeitgeber einen monatlichen Kostenbeitrag in Höhe von 384,50 €. Der S. 4Arbeitgeber ermittelte den Sachbezug, indem er vom maximalen Sachbezugswert laut Sachbezugswerteverordnung in Höhe von 600 € monatlich (Höchstbetrag für den vollen Sachbezug im verfahrensgegenständlichen Zeitraum 2009 bis 2011) den laufenden Kostenbeitrag abzog. Der monatlich anzusetzende Sachbezug betrug somit 215,50 €.

Im Zuge einer GPLA teilte der Prüfer diese Rechtsansicht nicht und ermi...

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