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Schulkosten für eine internationale Schule als außergewöhnliche Belastung
Mit dem Pauschalbetrag für auswärtige Berufsausbildung werden nur die Mehrkosten aufgrund der Entfernung des Ausbildungsortes vom Wohnort und nicht die Kosten des Schulbesuchs selbst berücksichtigt. Kriterium ist daher, ob im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht (vgl ).
Sachverhalt
Ein Steuerpflichtiger wurde von seinem kanadischen Arbeitgeber befristet nach Österreich entsandt. Er gab dafür seinen Wohnsitz in den USA auf und begründete mit seiner Gattin und seinen vier Kindern einen Wohnsitz in Österreich. Die Kinder besuchten eine internationale Schule mit Englisch als Unterrichtssprache, die unmittelbar am Wohnsitz gelegen war bzw nach einem Wohnsitzwechsel zwischen 9 und 11 km entfernt war. Die Fahrzeit zur Schule betrug weniger als eine Stunde. Zur Finanzierung der Schule (Bücher, Lernmaterialien, Ausflüge, Exkursionen und Tutorenleistungen) leistete der Steuerpflichtige Zahlungen an den Unterstützungsverein der Schule und beantragte dafür den Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung.
Erkenntnis des BFG
Das BFG versagte die Anerkennung des Pauschbetrags, da dieser voraussetze, dass keine entsprechende ...