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Kein Anspruch auf Feiertagsentgelt während entgeltfreien Krankenständen
In der Entscheidung vom , 9 ObA 2060/96y, hat der OGH ausgesprochen, dass für Feiertage im entgeltpflichtigen Krankenstand nicht das Krankenentgelt, sondern das Feiertagsentgelt zusteht. Im Jahr 2018 wurde diese Entscheidung bestätigt (). Im Folgenden werden weitere Detailfragen erörtert, insbesondere betreffend Feiertage während einer Entgeltfortzahlung nach § 5 EFZG bzw § 9 Abs 1 AngG oder während eines entgeltfreien Krankenstands.
In der vorerwähnten Entscheidung aus dem Jahr 2018 hat der OGH festgehalten, dass ihn die Kritik an dem Urteil aus dem Jahre 1996 nicht überzeugt, weil eine Arbeitsverhinderung durch eine Krankheitnur dann vorliegen könne, wenn der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung überhaupt verpflichtet ist. An einem Feiertag, an dem der Arbeitnehmer nicht zu arbeiten hat, kann er auch nicht „an der Leistung seiner Arbeit verhindert“ im Sinne der krankenstandsrechtlichen Regelungen (zB § 2 Abs 1 EFZG) sein.
Entgeltfortzahlung an Feiertagen
In seinem Urteil aus dem Jahr 2018 hat der OGH weiters geklärt, dass im Fall der Fortzahlung des Krankenentgelts nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses (§ 5 EFZG, § 9 Abs 1 AngG), insbesondere durch Arbeitgeberkündigung während eines Krankenstands, die nach de...