Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 6, Juni 2019, Seite 2

Gastgewerbe: Kollektivvertragserhöhungen ab 1. 5. 2019

Elfriede Köck

Der folgende Beitrag beschreibt die Eckpfeiler der mit wirksam gewordenen Kollektivvertragserhöhungen für Arbeiter und Angestellte im Gastgewerbe.

Arbeiter

  • Die durchschnittliche Erhöhung der Mindestlöhne beträgt 2,76 %.

  • Der neue Mindestlohn beträgt bundesweit einheitlich 1.540 € in der Lohngruppe 5 und 1.600 € in der Lohngruppe 4.

  • Die durchschnittliche Aufwertung gilt auch für die gemischten Lohnsysteme in der Steiermark, in Tirol und in Vorarlberg.

Angestellte

  • Die durchschnittliche Erhöhung der Mindestgehälter beträgt 2,47 %.

  • Das neue Mindestgehalt der Beschäftigungsgruppe 5 liegt einheitlich bei 1.540 €.

Lehrlingsentschädigungen

Die Lehrlingsentschädigungen beider Kollektivverträge betragen im

  • 1. Lehrjahr: 760 €;

  • 2. Lehrjahr: 860 €;

  • 3. Lehrjahr: 980 €;

  • 4. Lehrjahr (Doppellehre): 1.075 €.

Weitere Änderungen

  • Der Nachtarbeitszuschlag erhöht sich auf 23 €, die Fremdsprachenzulage auf 31,50 € und die Fehlgeldentschädigung auf 32,50 €.

  • Die betragsmäßigen Beschränkungen des Kostenbeitrags zum Quartier wurden in Kärnten, Salzburg und Vorarlberg gestrichen.

Anmerkung

Der Rahmenkollektivvertrag für Arbeiter erlaubt unverändert dem Arbeitgeber ausdrücklich, für die Inanspruchnahme von Wohngelegenheiten mit ...

Daten werden geladen...