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Gastgewerbe: Kollektivvertragserhöhungen ab 1. 5. 2019
Der folgende Beitrag beschreibt die Eckpfeiler der mit wirksam gewordenen Kollektivvertragserhöhungen für Arbeiter und Angestellte im Gastgewerbe.
Arbeiter
Die durchschnittliche Erhöhung der Mindestlöhne beträgt 2,76 %.
Der neue Mindestlohn beträgt bundesweit einheitlich 1.540 € in der Lohngruppe 5 und 1.600 € in der Lohngruppe 4.
Die durchschnittliche Aufwertung gilt auch für die gemischten Lohnsysteme in der Steiermark, in Tirol und in Vorarlberg.
Angestellte
Die durchschnittliche Erhöhung der Mindestgehälter beträgt 2,47 %.
Das neue Mindestgehalt der Beschäftigungsgruppe 5 liegt einheitlich bei 1.540 €.
Lehrlingsentschädigungen
Die Lehrlingsentschädigungen beider Kollektivverträge betragen im
1. Lehrjahr: 760 €;
2. Lehrjahr: 860 €;
3. Lehrjahr: 980 €;
4. Lehrjahr (Doppellehre): 1.075 €.
Weitere Änderungen
Der Nachtarbeitszuschlag erhöht sich auf 23 €, die Fremdsprachenzulage auf 31,50 € und die Fehlgeldentschädigung auf 32,50 €.
Die betragsmäßigen Beschränkungen des Kostenbeitrags zum Quartier wurden in Kärnten, Salzburg und Vorarlberg gestrichen.
Anmerkung
Der Rahmenkollektivvertrag für Arbeiter erlaubt unverändert dem Arbeitgeber ausdrücklich, für die Inanspruchnahme von Wohngelegenheiten mit ...