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Ermittlung der Einkünfte und Kosten der doppelten Haushaltsführung bei konzerninterner Entsendung in die USA
Bei Vorliegen einer echten Nettolohnvereinbarung ist die Hypotax als fiktive und hypothetische Einkommensteuer ein rechnerisches Element und nur ein vom Arbeitgeber getragener Unterschiedsbetrag zur tatsächlichen höheren Steuer im Ausland ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Sind die tatsächlichen Kosten der doppelten Haushaltsführung so hoch, dass es sich nicht mehr um „notwendige“ Mehraufwendungen handelt, ist die Ermittlung fiktiver (Miet-)Kosten geboten ().
Der Steuerpflichtige wurde für den Zeitraum von bis von seinem österreichischen Arbeitgeber in die USA entsendet. Die in diesem Zeitraum bezogenen Einkünfte wurden vom Arbeitgeber am Lohnzettel ausgewiesen, hierfür wurde auch Lohnsteuer einbehalten.
Sachverhalt
Aus der Entsendevereinbarung ist ersichtlich, dass der Arbeitgeber die in den USA abzuführende Einkommensteuer für den Steuerpflichtigen übernimmt und eine sich aufgrund der Veranlagung in Österreich ergebende Gutschrift dem Arbeitgeber zusteht. Die US-Steuererklärung für das Jahr 2011 weist höhere Einkünfte aus als die in Österreich eingereichte Einkommensteuererklärung.
Weder im Verfahren vor dem Finanzamt noch im Verfahren vor dem BFG ko...