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PV-Info 3, März 2019, Seite 12

Neuerliche Probezeit bei einem weiteren Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber

Thomas Rauch

Die vorhergehende nebenberufliche Betreuung von Masterarbeiten schließt eine Probezeit bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses als Professorin nicht aus ().

Ein Arbeitsverhältnis auf Probe kann nur für die Höchstdauer von einem Monat vereinbart und während dieses Zeitraums von jedem Vertragsteil jederzeit gelöst werden (§ 19 Abs 2 AngG, § 1158 Abs 2 ABGB). Es handelt sich dabei um eine Auflösung besonderer Art, die ohne Rücksicht darauf zulässig ist, ob die Vertragspartner ihre Möglichkeit besonders vereinbart haben oder nicht ().

Rechtliche Grundlagen des Probemonats

Das Probearbeitsverhältnis soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit geben, sich davon zu überzeugen, ob der Arbeitnehmer sich für die zugedachte Stelle eignet. Der Arbeitnehmer soll Gelegenheit haben, die Verhältnisse im Betrieb kennenzulernen (). Der Gefahr einer Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften trägt der Gesetzgeber durch die enge zeitliche Beschränkung der Probezeit auf einen Monat Rechnung (abgesehen davon kann eine diskriminierende Auflösung während der Probezeit mittels Anfechtungsklage nach den §§ 12 Abs 7, 15 Abs 1 GlBG und § 7f Abs 1 BEinstG bekämpft werden). Ein Probearbeitsverhältnis kann g...

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