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ASoK 2, Februar 2019, Seite 42

Möglichkeiten zur Regelung gesetzlicher Leistungsgrenzen in der Mindestsicherung

Betragsmäßige Obergrenzen pro Haushalt können zulässig sein

Alexander Leitner

Die gesetzlichen Optionen zur Ausgestaltung der Mindestsicherung wurden durch weitere aktuelle Entscheidungen des VfGH, die sich vor allem mit der Frage der Zulässigkeit von Deckelungen in den Mindestsicherungsgesetzen der Länder auseinandersetzen, präzisiert. Je nach Ausgestaltung der Normen können diese dabei verfassungswidrig oder verfassungskonform sein.

1. Gesetzliche Ausgangslage

1.1. Vorbemerkung

In den letzten drei Jahren wurden in mehreren Mindestsicherungsgesetzen der Länder verstärkt Leistungsbeschränkungen verankert. Der VfGH hat sich bereits zu Deckelung und Wartefrist im Niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetz (NÖ MSG) und zu beschränkenden Regelungen in der Vorarlberger Mindestsicherungsverordnung (Vlbg MSV) geäußert. Im Folgenden sollen jene Vorschriften kurz dargestellt werden, die in den aktuellen Entscheidungen des VfGH behandelt wurden.

1.2. Die Deckelung im Oberösterreichischen Mindestsicherungsgesetz

Die in § 13a Oberösterreichisches Mindestsicherungsgesetz (OÖ MSG) geregelte Deckelung ist am in Kraft getreten. Damit wurde eine prinzipielle Höchstgrenze für Leistungen der Mindestsicherung je Haushalt von 1.512 Euro festgelegt. Die Berechnung der Leistung er...

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