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Kompetenzen der Steuerberater
Mit dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) 2017 (BGBl I 2017/137) wurden die Kompetenzen der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer auf eine neue gesetzliche Basis gestellt. Die Vorgängerregelungen des WTBG 1999 wurden dabei teilweise übernommen, zum Teil ist die Neuregelung aber auch mit inhaltlichen Änderungen verbunden. Die Auslegung dieser Kompetenztatbestände ist in der Praxis manchmal unklar und punktuell auch durch Erlass geregelt.
Gesetzliche Systematik
Der Berechtigungsumfang der Steuerberater ist in § 2 WTBG 2017, derjenige der Wirtschaftsprüfer in § 3 WTBG 2017 geregelt. Beiden Bestimmungen liegt folgende Systematik zugrunde:
Abs 1 zählt die Befugnisse auf, die der jeweiligen Berufsgruppe vorbehalten sind.
Abs 2 nennt die Kompetenzen, zu deren Ausübung die jeweilige Berufsgruppe zwar berechtigt ist, bei denen aber keine ausschließliche Berechtigung besteht.
Abs 3 enthält die Tätigkeiten, die nur bei Bestehen einesunmittelbaren Zusammenhangs mit anderen, für den gleichen Auftraggeber durchzuführenden Arbeiten, für deren Ausübung eine Befugnis besteht, ausgeübt werden dürfen.
Zur Abgrenzung zwischen den beiden Berufsgruppen wird in den Materialien ausgeführt, dass der Steuerberater (unverändert) der Spe...