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PV-Info 1, Jänner 2019, Seite 24

Arbeitszeit bei Außendienstmitarbeitern

Andreas Gerhartl

Zeiten der Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsort gelten grundsätzlich nicht als Arbeitszeiten. Anderes kann aber bei Arbeitnehmern ohne festen Arbeitsort für die Fahrt etwa zum ersten bzw vom letzten Kunden zum Wohnort gelten. Die Voraussetzungen für eine Wertung derartiger Fahrten als Arbeitszeit illustriert eine aktuelle OGH-Entscheidung ().

Sachverhalt

Der beklagte Arbeitgeber beschäftigt österreichweit ua rund 190 im Außendienst tätige Kundendiensttechniker. Hauptaufgabe der Kundendiensttechniker ist die Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur von Heizgeräten bei Kunden. Sie verrichten die ihnen übertragenen Aufgaben in den ihnen jeweils zugewiesenen Einsatzgebieten und fahren täglich von ihrem Wohnort aus mit einem vom Arbeitgeber überlassenenFirmenfahrzeug zu den Kunden und vom letzten Kunden wieder zurück zu ihrem Wohnort. Den Kundendiensttechnikern werden die am jeweiligen Arbeitstag zu erledigenden Termine in der Früh vor Beginn des Arbeitseinsatzes elektronisch bereitgestellt. Die Zeit der Anfahrt zum ersten Kunden sowie die Zeit der Rückfahrt vom letzten Kunden zum Wohnort werden miteinander verglichen, die jeweils kürzereWegzeit wird zwar nicht als Ar...

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