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PV-Info 1, Jänner 2019, Seite 15

Arbeitszeit neu – Fokus Gleitzeit und Wirkung von Kollektivverträgen auf den 12-Stunden-Tag

Anna Mertinz

In den Medien wurde viel Wirbel um den „12-Stunden-Tag“ gemacht. Die Reform des Arbeitszeitgesetzes (AZG) mit September 2018 hat für viel Aufsehen gesorgt und wird dies auch weiterhin noch tun. Aktuell schlagen die Wogen bei den Kollektivvertragsverhandlungen hoch. Dabei spielen auch die Neuerungen bei der Gleitzeit eine prominente Rolle. Die unternehmerische Praxis sieht sich mit vielen Fragen konfrontiert, für die derzeit weder das Gesetz noch die bisherige Rechtsprechung klare Antworten geben. Im Zusammenhang mit Gleitzeit sind häufig aufkommende Fragen: „Wie kann ich im Betrieb eine Gleitzeit mit einer Normalarbeitszeit von zwölf Stunden pro Tag umsetzen?“ und „Welche Rolle spielt der anwendbare Kollektivvertrag?“. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit genau diesen Fragen.

Was ist neu bei Gleitzeit?

Nach der alten Rechtslage konnte die tägliche Normalarbeitszeit im Rahmen der Gleitzeit auf zehn Stunden ausgedehnt werden. Seit dem darf die tägliche NormalarbeitszeitS. 16 im Rahmen der Gleitzeit bei Vorliegen mehrerer Voraussetzungen auf bis zu zwölf Stunden verlängert werden. Die Ausdehnung ist aber nicht „einfach“ so möglich, sondern nur, wenn

  • es eine wirksame Gleitzeitvereinbarung gibt, die (wie bisher) all...

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