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Abgeltung der entgangenen privaten Nutzung eines Dienstwagens
Das Kilometergeld bildet ein angemessenes Äquivalent, wenn dem Arbeitnehmer durch den Entzug des Dienst-PKW die ihm eingeräumte Nutzung nicht mehr möglich war ().
Nach § 15 Abs 1 EStG liegen Einnahmen auch dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zufließen. Solche geldwerten Vorteile ergeben sich etwa im Bereich eines Arbeitsverhältnisses aus der Überlassung eines Kfz zur Privatnutzung an einen Arbeitnehmer (§ 15 Abs 2 EStG). Zu § 15 Abs 2 EStG wurde die Sachbezugswerteverordnung erlassen.
Geldwerter Vorteil – steuerlicher Ansatz
§ 4 Sachbezugswerteverordnung sieht – kurz zusammengefasst – unter anderem vor, dass ein Sachbezug von 2 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kfz (inklusive Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe) anzusetzen ist, maximal 960 € monatlich. Für umweltfreundliche Kfz (für 2017: Kfz mit einem CO2-Emissionswert von nicht mehr 127 g/km) ist ein Sachbezug von 1,5 % der Anschaffungskosten, maximal 720 €, heranzuziehen. Der Sachbezugswert ist mit null anzusetzen, wenn der CO2-Emissionswert des privat genutzten Firmen-Kfz null beträgt (Elektroautos). Beträgt die monatliche Fahrtstrecke für private Fahrten nicht mehr als 500 km, ist ein Sachbezugswert im Ausmaß des ...