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PV-Info 5, Mai 2017, Seite 11

Kollektivvertragliche Lohnerhöhung für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe ab 1. 5. 2017

Rudolf Grafeneder

Beim diesjährigen Lohnabschluss des Kollektivvertrages für ArbeiterInnen des Baugewerbes und der Bauindustrie (im Folgenden: Kollektivvertrag) kommt es neben einer prozentuellen Lohnanpassung auch zu einigen Änderungen im Rahmenrecht. Dieser Beitrag soll die eingeführten Neuerungen näher erläutern.

Lohnerhöhung

Die Kollektivvertragspartner haben sich auf einen Kollektivvertragsabschluss für zwei Jahre geeinigt. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen werden jeweils für eine Laufzeit von 12 Monaten

  • mit um 1,5 % und

  • mit um den Verbraucherpreisindex (VPI) + 0,5 %

erhöht.

Für die Höhe des VPI wurde der Durchschnitt im Zeitraum vom März 2017 bis zum Februar 2018 vereinbart.

Die Löhne der Lohngruppe VII (Praktikanten) wurden neu geregelt und an den Facharbeiterlohn gekoppelt:

  • Lohngruppe VIIa: 30 % des Facharbeiterlohns IIb;

  • Lohngruppe VIIb: 50 % des Facharbeiterlohns IIb.

Bei der Errechnung der Lohnsätze findet die kollektivvertragliche Rundungsregelung Anwendung, das heißt, es wird auf einen Cent genau kaufmännisch gerundet.

S. 12 Weiters bleibt die Parallelverschiebungsklausel aufrecht, das heißt, die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem...

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