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PV-Info 5, Mai 2017, Seite 6

Das Deregulierungsgesetz 2017

Andreas Gerhartl

Das Deregulierungsgesetz 2017, BGBl I 2017/40, ausgegeben am , bringt eine Reihe von Änderungen in unterschiedlichen Gesetzen mit sich, die dem Ausbau des E-Governments, der Entlastung von Unternehmen, der Serviceverbesserung für Bürger und der Effizienzsteigerung der Verwaltung dienen sollen. Im Folgenden wird ein Überblick über die (auch) für die Personalverrechnung bedeutsamen Punkte dieses umfangreichen Gesetzespakets gegeben.

Recht auf elektronischen Verkehr

§ 1a E-Government-Gesetz räumt jedermann in Angelegenheiten, die in der Gesetzgebung Bundessache sind, das Recht auf elektronischen Verkehr mit den Gerichten und Verwaltungsbehörden ein. Der elektronische Verkehr umfasst jede Kommunikation mit der Behörde und damit auch die Einbringung und die elektronische Zustellung. Diese Regelung gilt gegenüber allen Organen, die hoheitliche Aufgaben erfüllen. Die Gerichte und Verwaltungsbehörden, deren Einrichtung Bundessache ist (also nicht Landesbehörden), sind verpflichtet, bis spätestens die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für einen elektronischen Verkehr zu schaffen.

Vom Recht auf elektronischen Verkehr nicht umfasst sind Angelegenheiten, die sich faktisch nicht e...

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