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PV-Info 5, Mai 2017, Seite 3

Aktuelle arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Änderungen

Andreas Gerhartl

Das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2017 (SVÄG 2017), BGBl I 2017/38, ausgegeben am , und Änderungen im BEinstG, BMSVG und ArbVG, BGBl I 2017/35 bis 37, alle ausgegeben am , brachten einige arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Neuerungen mit sich, die im Folgenden überblicksweise dargestellt werden.

Änderungen im ASVG (SVÄG 2017)

Die Richtlinienkompetenz des Hauptverbands wird rückwirkend mit um die Koordination der Aufgaben der Krankenversicherungsträger im Bereich der Frühintervention zur Verhinderung des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben erweitert (§ 31 Abs 5 Z 20 ASVG). Ziel dieser Maßnahmen ist es, Versicherte bei längeren Krankenständen zu einem Gespräch einzuladen, um über bestehende Angebote zur Erhaltung oder Wiedererlangung des Gesundheitszustands zu informieren.

Der Anspruch auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation wird – über die Fälle einer (drohenden) Invalidität bzw Berufsunfähigkeit hinaus – auf Personen ausgeweitet, die die Voraussetzungen für das Rehabilitationsgeld (wahrscheinlich) erfüllen oder in absehbarer Zeit erfüllen werden (§ 253e Abs 1 und 7 sowie § 270a ASVG). Dabei ist nicht (mehr) zwischen vorübergehender und dauernder Invalidität (Berufsunfähigkeit) zu differenzieren.

Bei Bestehen eines An...

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