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PV-Info 5, Mai 2017, Seite 1

Aktualisiertes Beitragsgruppenschema mit 1. 4. 2017

Monika Kunesch

Das Beitragsgruppenschema für das Jahr 2017 wurde mit Wirkung ab ergänzt und enthält neben der Reduzierung des Beitrags zum Sozial- und Weiterbildungsfonds für überlassene Angestellte und Arbeiter auf 0,35 % (Verrechnungsgruppen N28 bzw N18) insbesondere Klarstellungen im Bereich der Verrechnungsgruppen für die pauschalierte Dienstgeberabgabe (Verrechnungsgruppen N72, N64 und N74), wonach bei der Abrechnung von geringfügigen Beschäftigten wie folgt vorzugehen ist:

  • Für eine kürzer als einen Monat vereinbarte geringfügige Beschäftigung:

    Wenn nur der Unfallversicherungsbeitrag zu verrechnen ist, ist auf der Beitragsnachweisung die Beitragsgruppe der geringfügigen Beschäftigten zu verwenden (auch dann, wenn der Unfallversicherungsbeitrag 0 € beträgt, also für die Über-60-Jährigen).

    Wenn auch die Dienstgeberabgabe zu verrechnen ist, ist auf der Beitragsnachweisung zusätzlich die Verrechnungsgruppe N64 anzugeben (unabhängig vom Alter des Versicherten).

    Die Verrechnungsgruppen N72 und N74 dürfen im Zusammenhang mit einer kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung nicht verwendet werden.

  • Für eine nicht kürzer als einen Monat vereinbarte geringfügige Beschäftigung:

    Die normale Beitragsgru...

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