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PV-Info 11, November 2014, Seite 24

Dispositionsfreiheit beim Abschluss eines Vergleichs

Mag. Thomas Kiesenhofer ist Steuerberater und Manager bei LeitnerLeitner in Linz.

Thomas Kiesenhofer

Die Rechtsprechung – aktuell bestätigt durch – eröffnet Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit, die Abgabenbelastung auf Vergleichszahlungen zu beeinflussen. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die abgabenrechtliche Behandlung geben und bestehende Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen.

Vergleichssummen

Als Vergleichssummen bezeichnet man Zahlungen, die aufgrund eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichs bezahlt werden. Voraussetzung ist, dass ein arbeitsrechtlicher Anspruch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber tatsächlich strittig war und der Streit durch ein beiderseitiges Nachgeben oder ein gerichtliches Urteil bereinigt wurde. Nicht als Vergleichssummen gelten die vollständige Anerkennung eines Anspruchs durch den Arbeitgeber und der einseitige Verzicht auf Ansprüche durch den Arbeitnehmer, da in diesen Fällen nicht beide Seiten nachgeben. Es ist im Rahmen eines Vergleichs jedoch möglich, dass der Arbeitnehmer bei einer Mehrzahl von Forderungen auf einzelne voll verzichtet bzw der Arbeitgeber einzelne Forderungen voll anerkennt.

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Für die beitragsrechtliche Behandlung sind zuerst jene Teile...

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