Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dispositionsfreiheit beim Abschluss eines Vergleichs
Mag. Thomas Kiesenhofer ist Steuerberater und Manager bei LeitnerLeitner in Linz.
Die Rechtsprechung – aktuell bestätigt durch – eröffnet Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit, die Abgabenbelastung auf Vergleichszahlungen zu beeinflussen. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die abgabenrechtliche Behandlung geben und bestehende Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen.
Vergleichssummen
Als Vergleichssummen bezeichnet man Zahlungen, die aufgrund eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichs bezahlt werden. Voraussetzung ist, dass ein arbeitsrechtlicher Anspruch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber tatsächlich strittig war und der Streit durch ein beiderseitiges Nachgeben oder ein gerichtliches Urteil bereinigt wurde. Nicht als Vergleichssummen gelten die vollständige Anerkennung eines Anspruchs durch den Arbeitgeber und der einseitige Verzicht auf Ansprüche durch den Arbeitnehmer, da in diesen Fällen nicht beide Seiten nachgeben. Es ist im Rahmen eines Vergleichs jedoch möglich, dass der Arbeitnehmer bei einer Mehrzahl von Forderungen auf einzelne voll verzichtet bzw der Arbeitgeber einzelne Forderungen voll anerkennt.
Sozialversicherungsrechtliche Behandlung
Für die beitragsrechtliche Behandlung sind zuerst jene Teile...