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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
Mutterschaft und geringfügige Beschäftigung
Da geringfügig Beschäftigte lediglich der Pflichtversicherung in der Unfallversicherung unterliegen, haben sie während des absoluten Beschäftigungsverbots (acht Wochen) vor der Entbindung keinen Anspruch auf Wochengeld, sofern keine Selbstversicherung nach § 19a ASVG oder eine mehrfach geringfügige Beschäftigung vorliegen. Gemäß § 8 Abs 4 AngG (Achtung: Gilt nicht für Arbeiterinnen!) besteht allerdings sowohl für Zeiten eines individuellen Beschäftigungsverbots bis zum Beginn der Achtwochenfrist als auch für die ersten sechs Wochen nach der Geburt ein Entgeltanspruch gegenüber dem Dienstgeber. Folgende Meldungen sind vorzunehmen: Mit Entstehen des Beschäftigungsverbots ist eine Abmeldung durchzuführen und die Zahlung des BV-Beitrages unterbleibt analog zum Entgeltanspruch. Die neuerliche Anmeldung erfolgt mit dem Tag nach der Geburt und endet sechs Wochen später – Beiträge zur Unfallversicherung sowie BV-Beiträge sind für diese Zeit zu entrichten.
Anmerkung: In Ergänzung zu den Ausführungen im NÖDIS ist anzumerken, dass ni...