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Zahlungen eines Geschäftsführers nach Konkurs „seiner“ GmbH
Mag. Selma Yildirim ist Fachbereichsleiterin im Finanzamt Innsbruck.
Zahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers für die insolvente GmbH im Rahmen seiner Geschäftsführerhaftung für Abgaben (§ 9 BAO) und Sozialversicherungsbeiträge können Betriebsausgaben bzw Werbungskosten, aber keine außergewöhnliche Belastung sein ().
Sachverhalt
Im Zusammenhang mit seiner in Konkurs gegangenen GmbH leistete der Gesellschafter-Geschäftsführer Zahlungen an eine Bank (€ 10.800,–), an das Finanzamt (€ 45.000,–) und an die Gebietskrankenkasse (€ 10.000,–). Diese Zahlungen aufgrund seiner Haftung, denen er sich aus rechtlichen Gründen nicht entziehen konnte, stellten seiner Ansicht nach eine außergewöhnliche Belastung dar.
Das Finanzamt versagte die steuerliche Anerkennung. Nach Einbringen eines Vorlageantrags führte der UFS aus, dass eine Belastung, die aus der Erfüllung einer Rechtspflicht erwächst, naturgemäß als zwangsläufig entstanden anzusehen ist. In einem derartigen Fall muss jedoch bereits die Übernahme der Rechtspflicht das Merkmal der (rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen) Zwangsläufigkeit aufweisen. Dies bedeutet, dass nicht erst die aus der vertraglichen Schuldübernahme oder gesetzlichen Haftungspflicht resultierende Rückzahlu...