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PV-Info 10, Oktober 2014, Seite 20

Aktuelles aus der internationalen Personalverrechnung

PV-Info Redaktion

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der internationalen Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.

Entsendung: nennenswerte Tätigkeit des Arbeitgebers im Entsendestaat

Zur Beurteilung, ob eine Entsendung im Sinne der VO (EG) 883/2004 vorliegt, reicht es nicht aus, auf das bloße Vorliegen gleichartiger Tätigkeiten im Entsendestaat und im Beschäftigungsstaat abzustellen, da die Identität der Arbeiten aus dem Wortlaut des Art 12 Abs 1 VO (EG) 883/2004 und des Art 14 Abs 2 VO (EG) 987/2009 (Durchführungsverordnung) nicht zwingend notwendig ist, sondern sich dieser auf die nennenswerte Geschäftstätigkeit des Arbeitgebers im Entsendestaat bezieht. Bei der Frage, ob eine nennenswerte Tätigkeit im Entsendestaat vorliegt, die eine Entsendung begründet, ist auf die in Beschluss Nr A2 vom der Verwaltungskommission, nicht vollständigen, einzelfallbezogenen Kriterien Bedacht zu nehmen und nicht bloß auf Basis des Vorliegens eines einzelnen Kriteriums zu beurteilen (hier: Vorliegen eines Umsatzes von weniger als 25 %) ().

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