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GesRZ 1, Februar 2020, Seite 5

Update: Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Das von Österreich mitunterzeichnete Übereinkommen des Europarats über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus (deutsche Übersetzung online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_00023/imfname_776804.pdf) wurde im Dezember 2019 dem Außenpolitischen Ausschuss des Nationalrats zugewiesen (RV 23 BlgNR 27. GP). Das Übereinkommen zielt auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität ab und schließt an das Geldwäscheübereinkommen 1990, BGBl III 1997/153, an. Das neue Übereinkommen soll nun ua auch auf die Finanzierung des Terrorismus durch rechtmäßige Aktivitäten reagieren. Ein Großteil der Mitgliedstaaten des Europarats hat das Übereinkommen bereits ratifiziert. In einigen Ländern, darunter Österreich, erfolgte die Unterzeichnung, die Ratifizierung ist noch ausstehend.

Die Financial Action Task Force (FATF) hat am ihre Erklärung über Länder, die gravierende Defizite in Bezug auf Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Die Aktualisierung (online abrufbar unter https://www.fatf-gafi.org/publications/high-risk-and-...

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