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Urlaubsersatzleistung bei Mutterschaftsaustritt nach Teilzeitbeschäftigung
Die Berechnung einer Urlaubsersatzleistung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses während einer Teilzeitbeschäftigung nach dem MSchG wirft mehrere Fragen auf. Zum einen normiert § 10 Abs 4 UrlG eine günstigere Berechnungsmethode, zum anderen kann strittig sein, ob eine vereinbarte Teilzeitbeschäftigung zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (wegen zwischenzeitlicher Geburt eines weiteren Kindes) noch aufrecht ist. Mit dieser Konstellation befasst sich eine aktuelle OGH-Entscheidung ().
Sachverhalt
Die klagende Arbeitnehmerin absolvierte bei ihrem Arbeitgeber vom bis eine Frisörlehre und war danach vollzeitbeschäftigt. Nach der Geburt ihres ersten Kindes am bezog sie bis Wochengeld und war bis in Karenz. Danach war sie bis mit einer Arbeitszeit von 23 Wochenstunden teilzeitbeschäftigt. Ab war sie erneut im vorzeitigen Mutterschutz, gebar am ihr zweites Kind, bezog bis Wochengeld und war anschließend in S. 19Karenz. Am erklärte sie ihren vorzeitigen Austritt gemäß § 15r MSchG. Strittig war, ob die Urlaubsersatzleistung auf Basis der Teilzeit- oder der Vollzeitbeschäftigung zu berechnen war.
Tarifvielfalt in getrennten Betrieben
Der OGH entschied, dass die Vollzeitbes...