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PV-Info 10, Oktober 2014, Seite 17

Gehaltsexekution auf ein fiktives Entgelt

Elfriede Köck

Langen Exekutionen im Betrieb ein oder sind sie bezüglich eines bestimmten Arbeitnehmers zu erwarten, stellt sich nicht selten die Frage nach der Vermeidung bzw Absenkung des Pfändungsbetrags mittels Reduzierung des „offiziellen“ Entgelts. Ein aktuelle Entscheidung des OGH zeigt, welches Risiko der Arbeitgeber dabei eingeht ().

Rechtliche Grundlagen

Der Gesetzgeber hat den Gläubiger gegen missbräuchliche Vereinbarungen zur Umgehung oder Einschränkung der Pfändbarkeit abgesichert. Gemäß § 292e EO gilt im Verhältnis des Gläubigers zum Drittschuldner ein angemessenes Entgelt als geleistet, wenn der Verpflichtete dem Drittschuldner in einem ständigen Verhältnis Arbeitsleistungen, die nach Art und Umfang üblicherweise vergütet werden (zB im Rahmen eines Dienstverhältnisses), ohne oder gegen eine unverhältnismäßig geringe Gegenleistung erbringt. Im Zuge der Festlegung des angemessenen Entgelts ist auf

  • die Art der Arbeitsleistung,

  • die verwandtschaftlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Drittschuldner und dem Verpflichteten und

  • die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Drittschuldners

Rücksicht zu nehmen. Damit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass im Sinne der Verhältnismäßigkeit

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