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Melde- und Nachweispflichten bei Krankenstand
Im Krankheitsfall (Krankenstand) treffen den Arbeitnehmer verschiedene Melde- und Nachweispflichten bzw allenfalls auch sonstige Mitwirkungs- oder Duldungspflichten. Die folgende Tabelle stellt diese Verpflichtung überblicksweise dar.
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Krankmeldung (§ 8 Abs 8 AngG, § 4 Abs 1 EFZG) | ||||
Voraussetzungen | Inhalt | Zeitpunkt | Form | Rechtsfolgen bei Unterlassung |
Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. | Mitteilung der Dienstverhinderung, sofern möglich, Angabe zu deren voraussichtlicher Dauer (zB ). | Unverzüglich, dh ohne schuldhaftes Zögern. | Formfrei (zB ). | Entfall des Entgelts1 (trotzdem Reduktion des Krankenstandsanspruchs), Entlassung nur bei massiver Schädigung des Arbeitgebers. |
Beibringung einer Krankenstandsbestätigung (§ 8 Abs 8 AngG, § 4 Abs 1 EFZG) | ||||
Voraussetzungen | Inhalt | Zeitpunkt | Form | Rechtsfolgen bei Unterlassung |
Verlangen des Arbeitgebers.2 Das Verlangen muss in jedem Einzelfall (erneut) gestellt werden; eine generelle Regelung (zB in einem Kollektivvertrag) oder eine pauschale Aufforderung reicht nicht aus (zB ). | Ärztliche Bestätigung der Dienstverhinderung und deren voraussichtlicher (weiterer) Dauer. | Innerhalb angemessener Frist: Angemessen ist zB eine Übermittlung innerhalb von d... |